Ingenieur-Talenten aus dem Ausland
Laut Bundesministerium für Arbeit wurden im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 17.163 Anträge auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ gestellt. Dabei waren es 68% der Männer und 32% der Frauen, die diese Anträge stellten. Der Beruf des Ingenieurs/der Ingenieurin hat im Jahr 2020 den Platz 4 in den bundesweiten Anerkennungsverfahren belegt.
Alleine diese Zahlen belegen, dass es zum einen einen sehr viel Interesse von Fachkräften aus Osteuropa gibt, die in Deutschland als Ingenieur/in tätig sein möchten, zum anderen aber auch, dass es einen regen Bedarf in der deutschen Industrie gibt.
Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Deutschland bald in Rente und es kommt zu wenig Nachwuchs. Die Zuwanderung hat dazu beigetragen, den Engpass zumindest leicht zu mildern. Laut aktuellen Zahlen des Ingenieurmonitors, einer gemeinsamen Studie des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), ist die Anzahl der ausländischen Beschäftigten in Ingenieurberufen von Ende 2012 bis September 2022 um 126,5 Prozent auf etwa 105.000 gestiegen.
Das Bundesministerium für Arbeit hat für die Erleichterung der Zulassung des Tragens der Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ deshalb das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ ins Leben gerufen.
Die Berufsbezeichnung ist in Deutschland geschützt. Deshalb muss ein Person, die diesen Titel tragen möchte, mindestens den Nachweis eines Bacherlorstudiums der Ingenieurswissenschaften, der Naturwissenschaften mit technischer Ausrichtung oder der Informatik erbringen.
Warum es für Sie als Unternehmen interessant sein kann, ausländisches Fachpersonal einzustellen
In Deutschland ist die Ausübung ingenieurspezifischer Tätigkeiten nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt. Es ist daher für eine abhängige Beschäftigung nicht zwingend erforderlich, dass ein ausländischer Abschluss anerkannt wird. Ingenieure mit einem ausländischen Studienabschluss haben die Möglichkeit, sich sowohl in der freien Wirtschaft als auch im öffentlichen Dienst zu bewerben. Es ist jedoch gesetzlich geregelt, dass das Führen des geschützten Berufstitels „Ingenieur“ nur mit entsprechender Qualifikation erlaubt ist.
Die unerlaubte Nutzung dieses Titels stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese Regelung dient der Sicherstellung der Qualität des Berufsbilds. Einheitliche Berufsbezeichnungen vereinfachen die Komplexität der Tätigkeitsprofile und ermöglichen es Bewerbern und Arbeitgebern, darauf zu vertrauen, dass mit einer bestimmten Berufsbezeichnung ein angemessenes Verhalten und fundiertes Fachwissen gemäß geltenden Curricula, Regeln und Normen verbunden sind.
Da bedeutet für Sie als Unternehmen, dass Sie im Falle eines Falles auch vom Wissen ausländischer Mitarbeiter profitieren können, die einfach nicht die Möglichkeit hatten, die entsprechenden Nachweise zu liefern, um die Berufsbezeichnung zu tragen, was lediglich eine administrative Hürde darstellt. Der Mitarbeiter darf zwar den offiziellen Titel nicht verwenden, hat aber die gleiche Ausbildung genossen.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden sollte, ist, dass Sie als Unternehmen an eine ausländische Fachkraft in der Regel nicht das gleiche Gehalt zahlen als an eine inländische.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Ingenieure/innen aus Osteuropa in vielen Ländern von den bilateralen Abkommen profitieren können. Das bedeutet, dass die Visa- und Arbeitsgenehmigungsverfahren für Bewerber aus bestimmten Ländern vereinfacht sind. So können Sie also unkompliziert erfahrene Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen.
Falls Sie weitere Informationen zu dem Thema suchen, schauen Sie bei uns gerne weiter. Wir helfen Ihnen auf dem Weg zu neuen Mitarbeitern und begleiten Sie auf dem gesamten Prozess.