In der Praxis werden die Begriffe Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittler oft miteinander verwechselt. Dabei gibt es ganz klare Unterschiede zwischen den beiden Begriffen. Sie richten sich vor allen Dingen an unterschiedliche Bedürfnisse von Unternehmer und Arbeitnehmern. Lassen Sie uns einmal schauen, was die beiden Modelle jeweils sind und wo ihre Vor – und Nachteile liegen.
Inhaltsverzeichnis
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Definition der Arbeitnehmerüberlassung
Man kennt den Begriff der Arbeitnehmerüberlassung auch unter den Begriffen Zeitarbeit oder Leiharbeit. Dabei handelt es sich um ein Beschäftigungsjahresmodell, bei dem ein Personaldienstleister seine Arbeitnehmer an ein drittes Unternehmen verleiht. Rechtlich spricht man hier von einem Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Die dritte Partei ist dabei nur der Entleiher. Es ist das Unternehmen, in dem der Mitarbeiter zeitweilig arbeitet.
Hierbei sei herauszustellen, dass die Arbeitnehmerüberlassung Unternehmen maximale Flexibilität liefert. Sie können damit auf saisonale Schwankungen oder kurzfristige Personalengpässe reagieren. Außerdem können Sie für zeitlich begrenzte Projekte hoch qualifizierte Spezialisten beschäftigen. Das Unternehmen selbst geht dem Arbeitnehmer gegenüber keine Verpflichtungen ein. Der Personaldienstleister bleibt weiterhin für alle rechtlichen Belange verantwortlich. Das bedeutet, dass er sich um Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche und Sozialversicherungsbeiträge kümmert.
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitnehmerüberlassung bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dieses Gesetz regelt unter anderem die maximal zulässige Dauer der Überlassung, Equal-Pay-Vorschriften und die Rechte der Leiharbeitnehmer. Nach diesen Vorschriften dürfen die Leiharbeiter nicht schlechter gestellt werden als Stammmitarbeiter im jeweiligen Unternehmen. Sie dürfen allerdings nicht weisungsbefugt bei dem Unternehmen beschäftigt sein oder in die betrieblichen Abläufe integriert werden.
Definition der Personalvermittlung
Bei der Personalvermittlung sieht das Modell anders aus. In diesem Fall agiert der Personalvermittler als Vermittler zwischen dem Unternehmen und potenziellen Kandidaten. Unternehmen geben Informationen über offene Stellen an die Personalvermittlung heraus. Diese übernimmt dann den gesamten Rekrutierungsprozess. Das bedeutet, dass sie für das Unternehmen Stellenausschreibungen macht und die geeigneten Bewerber auswählt. Sind die Bewerber einmal ermittelt, stellt die Personalvermittlung die geeigneten Kandidaten dem Unternehmen vor. Das Unternehmen trifft letztlich die Entscheidung, welche Mitarbeiter es beschäftigen wird.
Im Gegensatz zur Arbeitnehmerüberlassung wird der Bewerber dann direkt beim suchenden Unternehmen angestellt. Das Entgelt für den Personalvermittler und die erbrachte Dienstleistung für das Unternehmen wird in Form einer Provision gezahlt. Diese richtet sich in den meisten Fällen nach dem Jahresgehalt des vermittelten Mitarbeiters. Es gibt aber auch Modelle, in denen Festbeträge vereinbart werden. Hat die Personalvermittlung einmal einen Mitarbeiter erfolgreich an ein Unternehmen vermittelt, endet damit seine Tätigkeit. Das Arbeitsverhältnis findet im Anschluss ausschließlich zwischen dem Arbeitnehmer und dem einstellenden Unternehmen statt. Das bedeutet, dass das Unternehmen sich für alle rechtlichen Belange des Mitarbeiters kümmern muss.
Dieses Modell wird oft von Unternehmen genutzt, wenn sie offene Stellen von Fach – und Führungskräften belegen möchten. Unternehmen nutzen die Personalvermittlung sehr gerne, da sie damit Zugang zu qualifizierten und geprüften Kandidaten finden. Sie müssen den gesamten Rekrutierungsprozess nicht intern abwickeln und haben Zugang zu einer größeren Auswahl an Kandidaten.
Was sind die Unterschiede zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung?
Es gibt verschiedene Unterschiede, die die Arbeitnehmerüberlassung von der Personalvermittlung unterscheiden. Das sind folgende:
- Rechtsverhältnis
- Dauer der Zusammenarbeit
- Kostenstruktur
- Verantwortlichkeiten
- Einarbeitung und Integration
- Flexibilität

Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht der Arbeitsvertrag zwischen dem Leihunternehmen und dem Personaldienstleister. Bei der Personalvermittlung gibt es ein direktes Arbeitsverhältnis zwischen dem vermittelten Arbeitnehmer und dem Unternehmen.
Die Arbeitnehmerüberlassung ist laut Gesetz zeitlich befristet. Es kann natürlich zu Fällen kommen, in denen eine langfristige Zusammenarbeit auftritt. Bei der Personalvermittlung handelt es sich oft um Festanstellungen, die zeitlich unbefristet sind.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung zahlt der Entleiher dem Personaldienstleister eine Provision. Diese umfasst sowohl die gesamte Dienstleistungsmarge als auch die Lohnkosten. Bei der Personalvermittlung erhält das Personalvermittlungsunternehmen eine einmalige Vermittlungsgebühr, wenn der Mitarbeiter erfolgreich eingestellt wurde.
Der Personaldienstleister trägt bei der Arbeitnehmerüberlassung alle Pflichten als Arbeitgeber. Das bedeutet, dass er sich um Gehalt, Versicherung und Sozialabgaben kümmert. Bei der Personalvermittlung liegen die Arbeitnehmerpflichten komplett beim Unternehmen, das die Mitarbeiter einstellt.
Die Integration in das Entleihunternehmen variiert oftmals bei der Arbeitnehmerüberlassung, da schnelle Bereitschaft für den Einsatz gefordert ist. Bei der Personalvermittlung ist der Arbeitnehmer vollständig in den Ablauf des Unternehmens integriert. Dieses übernimmt dann selbst die Einarbeitung und Integration in die internen Abläufe.
Die Arbeitnehmerüberlassung bietet hohe Flexibilität für Unternehmen, wenn sie kurzfristig Einsatzmöglichkeiten haben oder zeitlich begrenzte Projekte absolvieren möchten. Bei der Personalvermittlung fällt diese Flexibilität weg. Die Anstellungen sind auf langfristige Weise ausgerichtet und liefern dadurch weniger Flexibilität.
Was sind die Vor- und Nachteile der Zeitarbeit?
Für die Unternehmen, die sich für die Arbeitnehmerüberlassung entscheiden, gibt es zahlreiche Vorteile. Selbstverständlich gibt es auch Nachteile dabei. Beginnen wir mit den Vorteilen.
Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung
- Ein Unternehmen hat eine hohe Flexibilität, wenn es sich für die Arbeitnehmerüberlassung entscheidet. Gerade Unternehmen, die wissen, dass in ihrer Branche saisonale Schwankungen existieren, entscheiden sich oft für die Arbeitnehmerüberlassung. Aber auch ein kurzfristiger Personalengpass, zum Beispiel durch krankheitsbedingten Ausfall kann durch die Arbeitnehmerüberlassung aufgefangen werden.
- Ein weiterer Vorteil für Unternehmen ist, dass sie für eine gewisse Zeit Zugriff auf qualifizierte Fachkräfte haben. Dabei brauchen Sie keine langfristig arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzugehen.
- Der Personaldienstleister übernimmt die Rekrutierung bei der Arbeitnehmerüberlassung. Das bedeutet, dass das Unternehmen keine eigenen Ressourcen einsetzen muss, um den langwierigen Prozess selbst durchzuführen. Auch alle arbeitsrechtlichen Pflichten fallen für das Unternehmen weg. Damit werden sowohl Ressourcen als auch Zeit geschont. Kommt es zu Fehlbesetzungen, kann das Unternehmen bei Bedarf kurzfristig Anpassungen vornehmen und geht kein Risiko mit diesem Mitarbeiter ein.
Nachteile der Zeitarbeit
Diese Flexibilität hat allerdings auch ihren Preis.
- Die Kosten der Arbeitnehmerüberlassung sind oftmals höher, als wenn ein Unternehmen einen Mitarbeiter direkt einstellen würde. Das Unternehmen muss kalkulieren, dass es sowohl den Lohn des Arbeitnehmers als auch die Dienstleistung für den Personaldienstleister tragen muss.
- Ein weiterer Nachteil ist, dass sich Arbeitnehmer in dem Entleihunternehmen weniger integriert fühlen, da sie grundsätzlich nicht für die Integration eingeplant werden dürfen. Das kann sich negativ auf deren Motivation auswirken.
- Auch gesetzliche Einschränkungen wie die maximale Überlassungsdauer und Equal-Pay-Regelungen, können die Flexibilität begrenzen.
Was sind die Vor- und Nachteile der Personalvermittlung?
Selbstverständlich gibt es auch bei der Personalvermittlung ihre Vor- und Nachteile. Beginnen wir auch hier mit den Vorteilen.
Vorteile der Personalvermittlung
Ein großer Vorteil für Unternehmen ist hier, dass sie offene Stellen mit qualifizierten und geprüften Kandidaten schnell besetzen können. Dabei brauchen Sie den Rekrutierungsprozess intern nicht selbst abzuwickeln. Oftmals kann es gerade bei Fachpersonal sehr schwer sein, wenn ein Unternehmen nur den Zugriff auf die herkömmlichen Methoden hat, die Rekrutierung vorzunehmen. Eine Personalvermittlung hat in der Regel einen großen Pool an verschiedenen Kandidaten.
Ein weiterer Vorteil für die Unternehmen ist, dass der Mitarbeiter direkt in der Festanstellung beschäftigt wird. Damit kann das Unternehmen besser planen und den Mitarbeiter auch einfacher in das Unternehmen integrieren.
Eine Personalvermittlung hat ein breites Netzwerk an verschiedenen potenziellen Bewerbern. Es gibt auch spezielle Rekrutierungsstrategien, die die Chancen erhöhen, dass Unternehmen, die passende Fach- oder Führungskraft schneller finden. Auch für Arbeitnehmer lohnt sich der Einsatz der Personalvermittlung. Oftmals hat die Personalvermittlung Zugriff auf Stellen, die nicht öffentlich ausgeschrieben werden.
Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer auch an Stellen herankommen kann, die ihm normalerweise nicht zugänglich wären. Außerdem braucht er kein Risiko zu tragen, da die Provision für das Personalvermittlungsunternehmen vom Unternehmen bezahlt wird.
Nachteile der Personalvermittlung
Kommen wir nur zu den Nachteilen. Gerade bei der Besetzung offener Stellen durch qualifiziertes Fachpersonal kann die Vermittlungsgebühr hoch werden. Selbstverständlich hat das Unternehmen außerdem das Risiko der Fehlbesetzung. Auch die beste Vorauswahl durch einen Personalvermittler kann dieses Risiko nicht mindern. Der Nachteil ist in diesem Fall, dass das Unternehmen die vollen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer hat.
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